Derzeit sind Leistungen der zahnärztlichen Chirurgie wie Zahnentfernung und chirurgische Zahnerhaltung (Weisheitszahnentfernung, Wurzelspitzenresektion, etc.) Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Kassen womit die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.
Bei den meisten modernen diagnostischen Verfahren, wie zum Beispiel bei der digitalen Volumentomografie (DVT), übernehmen die privaten Krankenversicherungen in der Regel die Kosten. Gesetzlich versicherte Patienten können bislang nicht mit einer Kostenübernahme rechnen.
Auch die chirurgische Versorgung mit Zahnimplantaten stellt eine Privatleistung dar und wird in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt. Es gibt einige wenige Ausnahmefälle, in denen die Krankenkasse die Kosten übernimmt oder eine Bezuschussung leistet. Selbstverständlich weisen wir Sie darauf hin, ob eine entsprechende Ausnahmeregelung für Sie zutrifft.
Wenn neben ästhetischen auch eine funktionelle Therapie durchgeführt wird, dann übernimmt häufig die gesetzliche Krankenversicherung Anteile der Kosten. Zum Beispiel bei hängenden Oberlidern, wenn gleichzeitig eine Sehfeldeinschränkung vorliegt oder wenn bei einer schiefen Nase eine Nasenatmungsbehinderung besteht. Bei rein ästhetischen Leistungen im Bereich der Plastischen Chirurgie übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nicht.
Sollte für Sie eine Leistung in Frage kommen, welche die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt, erhalten Sie von uns nach eingehender Diagnostik einen umfassenden Kostenvoranschlag, der als Festpreis zu verstehen ist. Grundsätzlich gilt, dass wir die Klärung zur Kostenübernahme gerne für Sie übernehmen.
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